Bitte ziehe jährlich den Förderbeitrag bis auf Widerruf von meinem Konto ein. Ich erteile hiermit die Einzugsermächtigung der MEHRSi gemeinnützige GmbH. Der Widerruf kann jederzeit schriftlich erfolgen.
Die Summe des jährlichen Förderbeitrag ist frei wählbar. Eine gewerbliche Fördermitgliedschaft (mit Logo, Verlinkung der Website, etc.,) ist ab einer Summe von 400 Euro möglich.
Die MEHRSi-Förderung beginnt mit der ersten Zahlung (Einzug per Lastschrift zu Beginn der Förderung durch MEHRSi) und hat Gültigkeit für das laufende Kalenderjahr. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern sie nicht schriftlich (Brief, Fax, Email) zum 31. Dezember gekündigt wird. Die Folgezahlungen erfolgen jeweils im Februar für das laufende Kalenderjahr. Bei Anmeldungen mit Beginn der Förderung ab Januar ist der Förderbeitrag erst im Monat Februar fällig.
Gemeinnützigkeit: MEHRSi ist wegen der Förderung der Unfallverhütung als gemeinnützige Gesellschaft anerkannt. Die steuerbegünstigten Zwecke werden beim Finanzamt Brühl unter der Steuernummer 224/5798/2698 nachgewiesen.
Förderbeitrag und Spenden steuerlich geltend machen: Der Förderer/Spender kann die Zuwendung in seiner Steuererklärung für das Jahr geltend machen, in dem die Zuwendung geleistet wurde. Für Beträge bis 200,- Euro genügt als Nachweis der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kopie des Kontoauszuges). Für Beträge über 200,- Euro erhält der Förderer/Spender von MEHRSi eine Spendenbescheinigung.
Alle Förderbeiträge und Spenden werden der MEHRSi gemeinnützigen GmbH zugewiesen und zweckgebunden für die Ziele von MEHRSi eingesetzt.
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