…und dann kommt einer und macht es einfach

…und dann kommt einer und macht es einfach

Für Leitplanken gibt es verschiedene Anfangs- und Endkonstruktionen. Eine Variante ist die Absenkung ins Erdreich. Die Planke „wächst“ am Anfang praktisch aus dem Boden und verschwindet an deren Ende dort auch wieder.

Nachteil dieser Konstruktion: In den Bereichen der Absenkung wurde bisher kein Unterfahrschutz montiert, da dies gemäß der RPS (Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme) nicht vorgesehen war. Damit blieben diese Bereiche ungesichert und das lebensgefährliche Durchrutschen war weiterhin möglich.

Im vergangenen Oktober erfuhren wir von der Firma Fechner Verkehrseinrichtungen, dass diese den Unterfahrschutz an der L3305 erstmalig erfolgreich in den Absenkungsbereich integriert und somit die gefährliche Lücke im System geschlossen hat. Die Idee dazu lieferte übrigens Ulrich Lotz von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Schotten.

Wir fuhren zur L3305, machten Fotos von der neuen Bauart und wandten uns damit an die Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken e.V.. Denn solange diese Bauart nicht in die RAL-RG 620 (Kompatible Stahlschutzplankensysteme der Gütegemeinschaft) und in die TÜL (Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland) der BASt aufgenommen ist, ist sie rechtlich nicht abgesegnet. Der Ausschuss der Gütegemeinschaft tagte dazu Anfang November – mit positivem Ergebnis: Mit dem Ergänzungssatz Dezember 2020 soll die Konstruktion Einzug in die RAL-RG 620 halten und anschließend zur Begutachtung bei der BASt eingereicht werden. Dann können Leitplanken noch ein ganzes Stück sicherer gebaut werden – großartig!

Unterfahrschutz auch in der Absenkung

Unterfahrschutz mit Kopfstück vor bzw. nach der Absenkung

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