Unfälle dank Unterfahrschutz glimpflich ausgegangen
Sehr geehrte Frau Schwill,
die von Ihnen erwähnten Motorradunfälle ereigneten sich am Sonntag, 18.04.2010, 16.15 Uhr und am Montag, 24.05.2010, 16.40 Uhr. Beide Motorradfahrer befuhren die L 362 von Seewald-Erzgrube / Nagoldtalsperre kommend in Richtung Altensteig. Im Bereich der Gaststätte Neumühle verläuft die L 362 in einer scharfen 90-Grad-Linkskurve und beide kamen ohne Fremdbeteiligung nach rechts von der Fahrbahn ab und prallten gegen den im Jahr 2008 montierten Motorradunterfahrschutz. Die Fahrbahn war zur Unfallzeit jeweils trocken. Die Motorradfahrer waren am jeweiligen Unfalltag 28 und 24 Jahre alt mit Wohnsitz in Stuttgart und Bondorf (Kreis Böblingen).
Bei beiden Unfällen darf davon ausgegangen werden, dass der vorhandene Motorradunterfahrschutz die Fahrer vor erheblichen oder wenn nicht sogar vor tödlichen Verletzungen bewahrt hat. Beim ersten Unfall im April betrug die Fahrgeschwindigkeit laut nachfahrenden Zeugen nur 50 km/h und es lag wohl ein sonstiger Fahrfehler vor.
Beim zweiten Unfall im Mai lag eine nicht angepasste Geschwindigkeit seitens des Motorradfahrers vor.
Mit freundlichem Gruß
Holger Bürkle